Aus Kläger wird Angeklagter

Der mittlerweile bekannte, 38 Jahre alte Spieler aus Vorarlberg, hat mit seiner Anklage gegen das Casino St. Gallen für jede Menge Wirbel gesorgt. Das Aufsehen hatte der Mann schnell auf seiner Seite – der Zivilprozess ist derweil im Gange. Nun muss sich der Spieler jedoch selbst verantworten, und zwar strafrechtlich. Ihm wird vorgeworfen, gewerbsmäßigen Betrug durchgeführt zu haben. Seine Verwandten wurden durch ihn schwer getäuscht. Ende Juni wird dem Mann der Prozess gemacht. Damit rückt er wieder ins Rampenlicht – diesmal jedoch auf die unangenehmere der beiden Seiten.
Der Vorarlberger selbst ab an, in der Spielbank St. Gallen etwa vier Millionen Euro verspielt zu haben. Rund 1,6 Millionen will er nun zurückfordern, da man ihn eigentlich als ganz offensichtlich spielsüchtigen Mann hätte sperren müssen. Dies behauptete er zumindest bisher. Das Verfahren um dieses Thema wird sich wohl noch eine Weile ziehen, denn bisher gibt es nicht mal eine Antwort auf die Frage der Zuständigkeit. Österreich weist den Zivilprozess deutlich von sich.

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Bereits in wenigen Tagen, genauer gesagt am 21. Juni dieses Jahres, soll das Landesgericht Feldkirch um Richter Kraft den strafrechtlichen Teil der Geschichte verhandeln, bei dem der Spieler wohl oder übel die Anklagebank besetzen wird. Derzeit sieht alles danach aus als habe er sich das Geld zum Spielen ergaunert – und zwar bei keinem geringeren als der eigenen Verwandtschaft. Da von über einer halben Million Euro die Rede ist, könnte es durchaus sein, dass der Spieler bis zu 10 Jahre Haft in Kauf nehmen muss. In Punkto Betrug dieser Größenordnung sind die Gerichte eben auch in Österreich sehr streng.
Von dem Betrug betroffen sind nach aktuellem Stand 15 oder sogar mehr Personen, denen der Spieler jeweils bis zu 180.000 Euro abluchste – mit betrügerischen Methoden. Da es sich um gewerbsmäßigen und schweren Betrug handelt, wird nicht nur ein hohes Strafmaß in Aussicht gestellt, sondern die Verhandlung dauert auch gute 8 Stunden. Anberaumt ist der Termin ab neun Uhr. Bis ca. 17 Uhr will das Gericht eine Entscheidung zu diesem Fall getroffen haben. Gestanden hat der Spieler jedoch bisher nur bruchstückeweise. Ob er seine Taten am Gerichtstermin offenbart, ist derzeit noch nicht abschätzbar.

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