Bundestagsabstimmung durchgeführt

Gerade vor wenigen Stunden wurde im Bundestag über die Glücksspielnovelle von Philip Rösler abgestimmt. Zwar hatten sich Spielsuchtexperten mehr erhofft, doch seit heute ist es Gaststätten dennoch wieder erlaubt, zwei Geräte anstatt des geforderten einen aufzustellen. Eine zuverlässige Quelle hatte sich bereits kurze Zeit nach der durchgeführten Abstimmung dazu geäußert und die für die Betreiber der Lokale gute Nachricht überbracht. Es können somit endlich zwei Kästen aufgebaut werden – auch und gerade dort, wo es in der Vergangenheit aufgrund der Unstimmigkeiten zu einem Abbau gekommen war. Der Entwurf der 6. Verordnung wurde recht schnell abgestimmt. Die Lokale, in denen noch immer drei Geräte stehen, haben dank der Übergangszeit immerhin fünf Jahre Zeit, um auf zwei Spielautomaten zu reduzieren.

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Trotz harter Kritik hat sich der Bundestag nicht beirren lassen und geht nicht auf die Forderung ein, nur noch einen einzigen Spielautomaten zuzulassen. In der Gastronomie kann man dank dieser Abstimmung nun zumindest ein wenig aufatmen, denn mit dem Wegfall der Spielgeräte bricht in den Lokalen letztlich auch eine gewisse Einnahmequelle weg. Welche weiteren Ergebnisse die Abstimmung gebracht hat – zum Beispiel zum Thema Punktspiele an Slots – werden wir in den kommenden Tagen berichten.

Bisher sieht es mit der Glücksspielnovelle nicht so dramatisch aus, wie einige Betreiber von Gaststätten befürchtet hatten. Für die Suchtbekämpfer bedeutet dies allerdings einen Rückschlag, denn sie hatten sich sicherlich mehr von der Novelle erhofft. Möglicherweise müssen einige Aspekte noch einmal neu geschrieben und festgehalten werden, bevor die Verordnung vom Bundestag verabschiedet werden kann.

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