Werbeaktionen sind kein Glücksspiel

Besonders zur Fußball WM sind ja solche Werbeaktionen beliebt. Da gibt es dann im Nachhinein eine Ermäßigung wenn zum Beispiel Deutschland einen bestimmten Platz erreicht. Oder wie es gerade in Stuttgart der Fall war, da hat ein Möbelhaus seinen Kunden versprochen alle Ausgaben in Höhe über 100 Euro zu erstatten, wenn es drei Tage später am Stuttgarter Flughafen regnet.

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Du kennst sicher auch solche Aktionen und sie sind auch nichts Besonderes. Immer wieder gibt es die, und wenn es dann wirklich eintrifft, dann ärgert man sich im Nachhinein, dass man nicht mitgemacht hat und dabei eine Chance vertan hat. Man hätte es halt mal riskieren müssen.

Regierungspräsidium sieht Wetten aufs Wetter als illegales Glücksspiel

Doch wie das Regierungspräsidium in Baden-Württemberg entschieden hat, war es doch ganz gut gerade bei dieser Wetter Wette nicht mitgemacht zu haben. Denn das für illegales Glücksspiel verantwortliche Regierungspräsidium in Karlsruhe hat dies als illegales Glücksspiel gesehen und das Möbelhaus angezeigt.

Ihrer Begründung war dies eine Wette auf das Wetter. Und wetten unterliegen eben dem Glücksspielgesetz und sind ohne Lizenz genau wie Casino Spiele verboten. Dies wollte man auch aus Karlsruhe durchsetzen und hier ein Präzedenzfall für die ganze Bundesrepublik schaffen. Fehlte eigentlich nur noch, dass auch die Kunden von diesem Tag wegen der Teilnahme an illegalem Glücksspiel angeklagt worden wären. Doch davor schreckte man dann doch zurück.

Möbelhaus wehrt sich

Das schwäbische Möbelhaus hat sich dann entschieden dies so einfach nicht hinzunehmen. Schließlich lässt sich ja ein gestandenes deutsches Unternehmen nicht mit illegalen Glücksspielanbietern vergleichen. Zum Schluss eventuell sogar noch mit online Casinos gleich gesetzt zu werden. Nein sie waren der Meinung, dass dieses Angebot keine Wette ist und sind vor den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gezogen.

Dieser hat nun entschieden, dass die Verantwortlichen im Regierungspräsidium Karlsruhe etwas zu schnell geschossen haben und geurteilt, dass es sich bei dieser Wette aufs Wetter um kein illegales Glücksspiel bzw. überhaupt um eine Wette handelt. Denn erstens gab es keinen Spieleinsatz und auch keinen Gewinn. Die Kunden hätten ja nur den Wert ihres Einkaufes wieder zurückbekommen. Und ein weiterer Punkt der gegen illegales Glücksspiel spricht ist die Tatsache, dass der Kunde schließlich sich selbst darum kümmern musste sein Geld wieder zurück zu bekommen.

Dieses Urteil zeigt nun vor allem eines. Wie schmal die Trennlinie zwischen legaler Werbeaktion und illegalem Glücksspiel sein kann. Denn die Begründung warum es kein Glücksspiel ist hätte man so mit ein wenig Änderungen durchaus auch anbringen können als Begründung für eine illegale Wette.

 

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